Das Tragen von Masken in Freien ist bei Einhaltung eines angemessenen Abstandes nicht mehr Pflicht. In Innenräumen bleiben sie jedoch weiterhin obligatorisch. Am Montag öffnen Autowerkstätten, Friseure und andere Dienstleister wieder, allerdings müssen die Beschäftigten getestet werden. Die Terrassen und Gärten im Gastgewerbe bleiben weiterhin geschlossen. Die Epidemie wird am 17. April um weitere 30 Tage verlängert.

Foto: BoBo
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