Das Verfassungsgericht hat die Umsetzung eines Regierungsdekrets ausgesetzt, das öffentliche Versammlungen vorübergehend verbietet. Dieses Verbot ist noch bis 18. April in Kraft. Sollte es verlängert werden, wies das Verfassungsgericht die Regierung an, das Verbot innerhalb von sieben Tagen neu zu formulieren. Das Gericht betonte, dass dabei die Bedeutung von Kundgebungen für das Funktionieren eines demokratischen Staates zu berücksichtigen sei.

Foto: BoBo
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