Ab heute ist eine Gesetzesnovelle zum Straßenverkehr in Kraft. So gibt es ab heute niedrigere Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen, dafür verdoppelt sich das Bußgeld für die Nutzung von Handy während des Lenkens von 120 auf 250 Euro. Höhere Geldstrafen gibt es auch für das unberechtigte Parken auf Behindertenparkplätzen. Ab heute wird stufenweise das Rechtsabbiegen auch bei einer roten Ampel möglich, und zwar jeweils dort, wo die Sichtverhältnisse und eine entsprechende Verkehrstafel dies zulassen. Die Gesetzesnovelle bringt auch neue Regeln für Elektrofahrzeuge wie Elektroroller. Diese dürfen künftig nicht mehr auf Gehwegen sondern nur noch auf Radwegen bzw. am Straßenrand unterwegs sein. Für Nutzer unter 18 Jahren gilt zudem eine Helmpflicht.
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