Das Verfassungsgericht Slowenien hat einen Beschluss der Regierung gekippt, wonach Beschäftigte im größten Teil des öffentlichen Sektors, insbesondere Polizei und Streitkräfte, ab dem morgigen 1. Oktober für die Erfüllung ihrer Arbeit einen Genesen- oder Geimpft-Nachweis hätten erbringen müssen. Einen negativen Covid-Test wollte die Regierung ab morgen nicht mehr akzeptieren. Gegen die 2 – G Regel zog die Gewerkschaft der Polizei Sloweniens vor das Verfassungsgericht. Der Regierungsbeschluss wurde mit 7 gegen 2 Richterstimmen gekippt. Das Gericht wies die Behauptung der Regierung zurück, dass sie das Dekret als Arbeitgeber und nicht als Behörde erlassen habe.
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