Nach der EU-Kommission hat sich nun auch der EU-Gerichtshof als nicht zuständig für den Grenzstreit zwischen den EU-Nachbarn Slowenien und Kroatien erklärt. Slowenien hatte versucht, Kroatien vor diesem Gericht wegen Missachtung der Rechtsstaatlichkeit zu verklagen, da sich Zagreb nach wie vor weigert, das Schiedsurteil aus dem Jahr 2017 über die Grenzziehung zwischen den einstigen jugoslawischen Republiken umzusetzen. Der Gerichtshof rief jedoch beide Länder auf, sich im Einklang mit dem internationalen Recht auf eine endgültige rechtliche Lösung zu einigen. Kroatien widerspricht vor allem der Seegrenze. Laut Schiedsgericht würden Slowenien gut zwei Drittel der Adriabuch von Piran zufallen. Damit hätte Slowenien direkten Zugang zu internationalen Gewässern.

Foto: MMC RTV SLO/Shutterstock
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