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Am EU Gericht in Luxemburg ereignete sich heute eine Anhörung über die Zulässigkeit des Gerichts einer Klage gegen Kroatien seitens Slowenien im Grenzstreit zwischen den beiden Ländern. Beide Länder haben heute ihre altbekannten Standpunkte vorgestellt. Zagreb verstoße gegen europäisches Recht, weil es den internationalen Schiedsspruch über die Grenzziehung in der Bucht von Piran auf der Halbinsel Istrien nicht anerkenne, wurde die Klage von Slowenien begründet. Kroatien wiederholte seinen Standpunkt, das Gericht wäre nicht zuständig, in diesem Fall zu entscheiden. Eine Entscheidung des Gerichts in Luxemburg ist nicht vor Herbst zu erwarten.
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