Das Verwaltungsgericht hat sich auf die Seite der beiden Staatsanwälte gestellt, die Slowenien bei der Europäischen Staatsanwaltschaft vertreten sollten, als es eine Entscheidung der Regierung zur Aufhebung des Auswahlverfahrens aufhob. Die heute veröffentlichte Entscheidung führt dazu, dass die Regierung nun die Ernennung der beiden Staatsanwälte Tanja Frank Eler und Matej Oštir, die geklagt haben, erneut prüfen muss, wobei das Gesetz vorschreibt, dass das Ergebnis des Auswahlverfahrens zu akzeptieren ist. Das Urteil ist endgültig. Auch die EU-Kommission erwarte unverzüglich eine Antwort der slowenischen Regierung, sagte dazu Kommissionssprecher Christian Wigand. Slowenien ist nämlich das einzige EU-Land, dass bislang noch keine delegierten Staatsanwälte ernannt hat. Kritisch darüber zeigte sich am Wochenende auch die Leiterin der Europäischen Staatsanwaltschaft Laura Kövesi. Dass ein Mitgliedsstaat die Arbeit einer EU-Institution hindert, ist ein gefährlicher Präzedenzfall, so Kövesi.

Foto: Televizija Slovenija (zajem zaslona)
Foto: Televizija Slovenija (zajem zaslona)