Das Testen mit Corona-Schnelltests ist ab dem heutigen Tag kostenpflichtig. Ausnahmen gelten jedoch für alle Tätigkeitsbereiche, in denen das regelmäßige Tests obligatorisch sind. Dazu gehören Beschäftigte im Gesundheitswesen, in sozialen Einrichtungen, im Erziehungs- und Bildungswesen sowie Personen im Warenverkauf. Sie müssen dafür eine entsprechende Bescheinigung seitens des Arbeitgebers einholen. Für den Besuch eines Konzerts, Hotels und sonstiger Einrichtung müssen die Tests aber gezahlt werden und gelten lediglich 48 Stunden. Die Kosten der Corona-Schnelltests belaufen sich bei um die 12 EUR.

Foto: Pixabay
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