Nach Meinung des Generalstaatsanwalt des EU-Gerichtes in Luxemburg ist eine Klage Sloweniens gegen Kroatien im Grenzstreit nicht zulässig. Kroatien weigert sich weiterhin, die Entscheidung eines Schiedsgerichts zur Grenzziehung zwischen den ehemaligen jugoslawischen Republiken zu akzeptieren. Slowenien will Kroatien daher wegen Verletzung der Rechtsstaatlichkeit vor dem EU Gericht verklagen. Der Staatsanwalt sieht das EU-Gericht in diesem Fall nicht als zuständig, doch ist seine Meinung ist für das Gericht nicht bindend.